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   VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06   

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https://dejure.org/2006,8713
VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06 (https://dejure.org/2006,8713)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2006 - 67-IV-06 (https://dejure.org/2006,8713)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 67-IV-06 (https://dejure.org/2006,8713)
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Köln, 23.06.2006 - 3 Ta 196/06

    Streitwert, Trinkgelder, Beschwer, Verschlechterungsverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Bereits aus § 33 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 RVG folgt, dass den Verfahrensbevollmächtigten hinsichtlich der Festsetzung des Gegenstandswerts für die Rechtsanwaltsgebühren eine eigenständige Beschwerdebefugnis zusteht; darüber hinaus ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis der vertretenen Partei, insbesondere im Falle einer im Beschwerdeverfahren angestrebten Heraufsetzung des Gegenstandswerts, zu einer Beschwerdeeinlegung im eigenen Namen gehalten ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 3 Ta 196/06; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 2 Ta 111/05; Madert, in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, 17. Auflage, § 33 RVG Rn. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2005 - 2 Ta 111/05

    Beschwerdebefugnis des Betriebsrats

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Bereits aus § 33 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 RVG folgt, dass den Verfahrensbevollmächtigten hinsichtlich der Festsetzung des Gegenstandswerts für die Rechtsanwaltsgebühren eine eigenständige Beschwerdebefugnis zusteht; darüber hinaus ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis der vertretenen Partei, insbesondere im Falle einer im Beschwerdeverfahren angestrebten Heraufsetzung des Gegenstandswerts, zu einer Beschwerdeeinlegung im eigenen Namen gehalten ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 3 Ta 196/06; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 2 Ta 111/05; Madert, in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, 17. Auflage, § 33 RVG Rn. 14).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Voraussetzung dafür wäre die Zulässigkeit seiner Anhörungsrüge gewesen (vgl. BVerfGE 96, 345 [371 f.]).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Art. 18 Abs. 1 SächsVerf begründet keinen Anspruch darauf, dass alle Gerichte einheitliche Rechtsauffassungen vertreten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 52-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 70-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 2-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    SächsVerfGHG die Gerichtsbarkeit nicht zu (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 2-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 77-IV-23
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 67-IV-22; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 60-IV-22
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 67IV-22; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 59-IV-22
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 23-IV-23; Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 67-IV-22; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; st. Rspr.).
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